Auf die sanfte Tour

Die Patentindustrie plant den EU-Gesetzgebungsprozess zu umgehen

Europas komplexe Mischung aus nationalstaatlicher und EU prozessen eröffenet viele Pfade zu neunen Strukturen. EPLA hängt von dem Beitritt derEU zum Europäischen Patentübereinkommen ab. Aber wer legt die Marschrout zu den Softwarepatenten fest? Überraschung: die Patentindustrie ist's.

Wie wird EPLA implementiert?

Hier ist ein Szenario füer die Implemetierung von EPLA, die der Rechtsprofessor Dr. Wolfram Tilman in der deutschen Fachzeitschrift "GRUR" (10/2006) skizziert:

  1. Zuerst wird das Europäische Patentübereinkommen geändert, um der EU eine Teilnahme zu ermöglichen. Zur Zeit können nur Staaten teilnehmen. Diese Änderungen kann von einer Diploamtischen Konferenz zum EPÜ erfolgen.
  2. Zweitens muss die Europäische Gemeinschaft dem EPÜ und EPLA beitreten
  3. Zuletzt muss eine Gruppe von EPÜ Vertragstaaten (wenigstens 8) auf eine stärkere Zusammenarbeit drängen.

Wenn die EU dem EPLA beitritt, könne nationale Patentgerichte EPÜ-Fragen an das ECJ verweisen. Die ECJ Interpretation wären unmittelbar bindend für alle Mitgliedstaaten und kann nicht durch eine EU-Richtlinie abgeändert werden.

Deshalb stellt sich die Frage, wie man das ECJ dazu verleiten kann eine „richtige Entscheidung“ zu treffen.

Der Schlüssel sind die Ausführungsbestimmungen des EPÜ, die den ECJ binden würden. Tilmann meint, "the means of changing the Implementing Regulations must appear to users and practitioners of the European Patent System, still shocked by the debate around the Biotech- and Computersoftware-directives, the securest means."

Die Ausführungsbestimmungen könne vom Verwaltungsrat der EPO geändert werden (Art. 33 EPC). Dieses Gremium besteht nur aus Mitgliedern des Patentsystems, gewöhnlicherweise von nationalstaatlichen Patentämtern.

Beginnend mit dem Dezember 2007, wenn die neuen EPC 2000 Vertragsbestimmungen in Kraft treten, wird der Verwaltungsrat ermächtigt den größten Teil des EPÜ zu modifizieren einschliesslich Artikel 52, der heute immer noch Software von der Patentierbarkeit ausschliesst..

Vielen Dank an andreasr für seine Erklärung, die er zunächst auf http://www.DigitalMajority.org veröffentlicht hat.

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